Wir haben ein Haus geerbt und saniert. Konform zu den Versicherungsbedingungen haben wir sowohl die Umbauarbeiten als auch den Leerstand bei der Versicherung angemeldet. Die erste Frist, die uns die Versicherung stellte waren drei Monate. Danach kürzte die Versicherung die Leistungspflicht um Sturm, Wasser, Hagel usw., so dass die Versicherung für einen Aufschlag (!) nur noch Feuer versicherte und setzte uns wiederrum eine Frist, die nun in 1 Monat abläuft, nach der das Haus wieder dauerhaft bewohnt sein muss, ansonsten endet der Versicherungsvertrag.
Bei der Sanierung stiessen wir aber auf technische und rechtliche Probleme, so dass sich die Sanierung um über 8 Monate verlängerte. So wie es aussieht stehen wir nun in einem Monat ohne Versicherung da. Gibt es Versicherungen, die sich auf sowas (Leerstand, Sanierung, Umbau) spezialisiert haben, oder gibt es Bauversicherungen, die solche Fälle abdecken? Es muss doch möglich sein, auch ein leerstehendes Gebäude gegen Feuer zu versichern zu können, gerne auch gegen Auflagen, dass z.b. wöchentlich jemand das Haus 1-2 mal kontrolliert?
Gebäudeversicherung kündigt wegen zu langem Leerstand
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Hallo, ja es gibt Versicherungen, die den Leerstand auch versichern. Allerdings kenne ich nur die Gefahr Feuer, die eingedeckt wird.
Zudem gibt es dafür auch noch die Bauwesen und die Bauherrenhaftpflicht. Wobei letztere keine untergeordnete Rolle dabei spielt.
Am besten, sie gehen mit dem Problem zu einen Berater ihrer Wahl, der wird ihnen diesbezüglich weiterhelfen können.Using Tapatalk leider ohne Smilies
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Schon heftig, ich höre zum ersten mal davon, dass ein Leerstand für eine Gebäudeversicherung überhaupt ein Problem sein soll. Aber gut man lernt ja nie aus. Mein Tipp wäre bei Unklarheiten aber ebenfalls immer einen Makler (möglichst unabhängig) zu konsultieren.
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Lieber Michi dies ist schon der 2.te Post von Ihnen der nicht wirklich schlüssig für mich ist. Abgesehen davon das anscheinend keine Qualifikation vorliegt (find ich heftig) raten Sie dazu in jedem Fall einen Makler einzuschlaten? Was genau soll ein Makler in so einer Situation tuen? Die Versicherung erneut konsultieren ? Wenn gegen deren Annahmerichtlinien verstoßen wird dann ist der "Dropps" gelutscht. Wenn der Kunde denkt die Richtlininen sind Rechtswiedrig wäre der richtige Schritt der Ombudsmann.
Auch ich war mal neu in diesem Forum und habe Antworten gegeben die nicht immer 100% Richtig waren aber hier Bild artige Produktkritik zu betreiben und dann noch zu sagen es soll ein Makler mitgenommen werden. Das ist dann doch zu viel meiner ansicht nach. Zudem ist jeder "Normale" Makler unabhängig da er für verschiedene Unternehmen tätig ist. Ich denke du meinst eher er soll sich einen Honorarberater suchen da diese auch als Gutachter agieren dürften und zu dem selber das beste für Ihre Kunden wollen.
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..wurde doch schon gesperrt....wollte wohl auch nur Werbung für seine schlechte BU-Seite machen
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