Gebäudeversicherung, Hausratversicherung. Übernahmepflicht der Erben?
Guten Tag!
Ein Versicherungsnehmer hat mehrere Versicherungen bei einem Versicherungsanbieter, wie Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Betriebshaftpflicht, Privathaftpflicht usw.
Der Versicherungsnehmer( der Federführende/ derjenige, der die Verträge unterschrieben hat) verstirbt. Es übernehmen 3 Parteien(Ehefrau,Kinder) das Erbe als Erbengemeinschaft.
Nun die Frage: Nach einem Telefonat mit der Versicherungs-Agentur hieß es auf Anfrage: " Wie schaut es nun mit der Kündigung aus?" erhielt der Anrufer folgende
Antwort: " Ja, die Versicherungsverträge gehen automatisch auf die Erben über!"
Zusatzfrage des Anrufenden: " Ja wenn aber keiner den jeweiligen Vertrag unterschrieben hat? Wie schaut es dann aus?
Anwort Versicherung: " Ja, das ist so....ist im Versicherungsgesetz niedergeschrieben!"
Es stellt sich nun die rechtliche Frage? Sind die jeweiligen Versicherungsverträge die der Verstorbene in Auftrag gegeben hat, nun nun durch "Tod" nichtig? Jedenfalls für die Erben? Oder besteht weiterhin eine Beitragszahlungsverpflichtung für die Erben?
Hat der Versicherungs-Agent eine Falschaussage gemacht? Mangelnde Beratung? Das Problem: Die Erbengemeinschaft hat sich für einen anderen Versicherer entschieden, da dieser höhere Leistungen bietet und rund 40% günstiger ist. Von den gesamt 9 Versicherungsvertragspositionen sollen 5 Positionen, komplett aufgekündigt werden, welche direkt für ein Gewerbe abgeschlossen wurden - Gewerbe wird aktuell aufgelöst/ gelöscht. Würde mich über eine Resonanz von einem Spezialisten freuen.
Bedanke mich! Schönen Abend!