Guten Tag!
Vorab die Situation: EFH voll unterkellert, wobei das Kellergeschoß (laienhaft ausgedrückt) nur halb in der Erde steht. Am Haus angeschlossen ist eine ebenfalls halb im Kellergeschoß befindliche Doppelgarage angebaut, auf welcher sich die Terrasse befindet. Die Garagenauffahrt ist also recht abschüssig, sodass bei einem Starkregen der Abfluß massiv überfordert war und der Regen in die Garage lief. Leider waren wir nicht vor Ort und beim nach Hause kommen, stand das Wasser ganzflächig in der Garage. Es hatte sich bereits die Wände hochgezogen, sehr sogar. Wir haben das Wasser beseitigt, über Stunden, aber es blieb nass. Der im Erdreich befindliche Wandbereich ist von aussen dicht und der Boden ist Estrich/Beton, also wo sollte das Wasser auch hin. Inzw. fiel der Putz samt Anstrich großteils von den Innenwänden.
Wir haben eine Elementarschadenversicherung, welche grundsätzlich den enstandenen Wasserschaden anerkannt hat. Hierzu war ein von der Versicherung geschickter Gutachter vor Ort. Dieser besah sich den Schaden, machte einige Bilder, notierte einiges und ging wieder. Er hatte keinerlei Geräte dabei um die Feuchtigkeit zu messen, was uns verwunderte, da es ja um einen Wasserschaden ging. Erst auf unsere Nachfrage nahm er eine solche Messung mit ins Protokoll auf. Ist das so üblich?
Die Messung, welche durch einen Bausachverständigen erfolgte, ergab eine Feuchtigkeit von >6% und das war 4 Wochen nach Schadensfall. (Wir leben sehr abgelegen, es war Urlaubszeit, daher diese zeitverzögerte Messung)
Inzw. haben wir das Gutachten in Kopie von der Versicherung erhalten und es stellen sich uns folgende Fragen.
Im Gutachten sind lediglich entfernen des Putzes, das neuverputzen und streichen der Wände angegeben. Auch enthalten ist ein Budget für die Feuchtigskeitsmessung. Das war es aber auch schon.
Laut Bausachverständigem und zweier Kostenvoranschläge von Fachfirmen wären aber weitere Maßnahmen erforderlich. Das freilegen von zwei der vier Aussenwände (eine ist ja Garagentor, eine Hauswand), das entfernen der Wassersperre von aussen und nach Trocknung auch die Erneuerung selbiger. Weder Arbeitsleistung ansich, noch notwendige Geräte sind im Gutachten enthalten. Auch eine im Kostenvoranschlag enthaltene Entsorgung des Bauschutts ist nicht aufgeführt. Eine vom Sachverständigen empfohlene maschienelle Trockung ebenfalls nicht.
Welche Maßnahmen sollten im Gutachten enthalten sein? Wie konrekt muss das Gutachten hier formuliert werden? Ist es tatsächlich so, das wir auf derzeit fast 50% der Kosten sitzen bleiben, trotz Versicherung?
Die Versicherung hat deutlich gemacht, das sie nur zahlt, was das Gutachten "absegnet". Sollten wir damit nicht einverstanden sein, müssen wir das mit dem Gutachter klären.
Bevor wir das tun, möchte ich aber hier gern um Ihre Hilfe bitten, um zu erfahren, was wir erwarten dürfen und was nicht.
Ich bedanke mich! MfG