Hallo,
ich habe meinen Wohnsitz in den Niederlanden und besitze eine ETW in Berlin, die ich möbliert vermietet habe.
Nun würde ich gerne eine Eigentümerhaftpflicht abschließen um etwaige Ansprüche aus Schäden abzudecken, die die Versicherung der Eigentümergemeinschaft nicht abdeckt.
Nach langem Suchen war ich froh eine Versicherung gefunden zu haben, die es mir erlaubt einen Vertrag online abzuschließen.
Am Ende des Prozesses wurde mir aber angezeigt, dass aufgrund meines Wohnsitzes im Ausland keine Versicherung abgeschlossen werden kann.
Auf Nachfrage wurde mir das auch bestätigt:
"Unser gesamtes Angebot basiert auf der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Da diese für Versicherungsnehmer, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich außerhalb der Bundesrepublik befindet, nicht maßgeblich ist, kann die rechtliche Bewertung entsprechender Verträge nicht nach deutschen Rechtsnormen erfolgen."
Ich finde das ziemlich verwunderlich. Gelten für mich und meine ETW nun andere Gesetze, weil ich innerhalb der EU einen anderen Wohnort gewählt habe? Wenn sich aus einem Schaden der "durch" meine ETW verursacht wird mir gegenüber Ansprüche entwickeln sind die doch da, egal wo ich wohne.
Man sollte doch annehmen, dass die Sache klar ist: Eine ETW in Deutschland die nach deutschem Recht versichert wird. Punkt.
Wenn man sich die Begründung der Versicherung durchliest muss man ja schon fast meinen ich müsste mir eine inländische (niederländische) Versicherung besorgen, die mein ausländisches (deutsches) Objekt versichert. Aber welche Versicherung würde sowas machen wo für die doch die Rechtslage in einem anderen Land so fremd ist wie es nur geht.
Meine Frage: Finde nur ich diese Argumentation etwas merkwürdig? Was für Optionen hab ich um doch noch an eine Versicherung zu gelangen?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße,
Christian