Einen schönen guten Tag,
durch einen Sturm ist es zu einem Schaden bei unserer
Gartenlaube gekommen. Das Dach hat einen Schaden und Teile davon sind auch nach
innen gefallen. Leider ist das Dach noch mit diesen alten Astbestzement
Wellplatten gedeckt.
Die Versicherung hat wirklich schnell reagiert und einen
Sachverständigen beauftragt. Das hat auch alles prima geklappt. In der
Zwischenzeit liegt uns ein Schreiben der Versicherung vor, in der von einer
max. Gebäudebeschädigung in einer bestimmten Höhe lt. Gutachten ausgegangen
wird. Gleichzeitig hat der Versicherer eine Vorabzahlung in Höhe etwa eines
Drittels der Gesamtsumme von sich aus angewiesen und bittet bei einer höheren
Reparaturleistung um entsprechende Nachweise.
Jetzt zu meiner Frage. Ich bin in diesem Bereich absoluter
Neuling, bisher sind wir von solchen Schäden zum Glück verschont geblieben. Was
bedeutet das jetzt?
Da unsere Gartenlaube so langsam in die Jahre gekommen ist (mindestens
25 Jahre alt) waren wir eh schon immer am überlegen, ob wir das Haus nicht abreißen und ein neues kaufen
sollten. Das wäre jetzt eigentlich eine gute Gelegenheit dafür. Wie sehen unsere Ansprüche in diesem Fall aus?
Müssten wir uns dann mit der Vorauszahlung zufrieden geben oder steht uns dann die Summe lt. Gutachten zu? In der Kfz
Versicherung kenne ich das eigentlich so. Hier kann man ja das Angebot des
Sachverständigen annehmen.
Nicht das hier ein falsche Eindruck entsteht, ich will hier keinen Gewinn machen aber ein altes Haus teilrenovieren und dann abreißen…
Da würde ich die Entschädigung lieber gleich in den Kauf eines neues
investieren.
Kurz zur Info, eine Unterversicherung liegt mit Sicherheit nicht
vor.
Ich wäre für jede Erklärung wirklich dankbar.
MatthiasPeer